Gefahrenhinweise
1. Regel
Trockeneis ist kein Speiseeis, deshalb darf es weder gegessen noch Getränken direkt zur Kühlung zugeben werden.
2. Regel
Trockeneis sollte wegen seiner tiefkalten Temperaturen und der Gefahr von Erfrierungen nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Schützen Sie sich deshalb durch geeignete Handschuhe oder benutzen Sie eine Trockeneiszange.
3. Regel
Trockeneis verdrängt in Form von CO2-Gas den Luftsauerstoff, welches z.B. verpacktem Schlachtfleisch zugutekommt, aber für Lebewesen ungesund ist. CO2-Gas sollte daher nicht in größeren Mengen eingeatmet werden. In geschlossenen Räumen, in denen Trockeneis lagert (z.B. Laderäume von Fahrzeugen), sollte vor Betreten erst gelüftet werden.
4. Regel
Trockeneis (auch in Isolierbehältern) darf nicht in unbelüfteten Räumen oder Kellern gelagert werden. Da CO2 schwerer ist als Luft, sind CO2-Konzentrationen in Bodennähe am höchsten.
5. Regel
Trockeneis darf wegen der großen Ausdehnung des sublimierenden CO2-Gases nicht in luftdicht verschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Der sich bei Erwärmung aufbauende hohe Druck könnte den Behälter sprengen.
Weitere Sicherheitshinweise hierzu finden Sie auf den Seiten des IGV und der EIGA unter
„Sichere Handhabung und Benutzung von Trockeneis“.